Richtlinien Riverrafting
Die von einer verbandsübergreifenden Fachkommission ausgearbeiteten Richtlinien legen die Anforderungen für die Durchführung von kommerziellen Rafting-Touren fest und regeln die Ausbildung von haupt- und nebenberuflich tätigen Rafting Guides verschiedener Stufen. Zudem ordnen diese Richtlinien den Umgang mit Natur und Umwelt.
Das Ausbildungskonzept regelt die Ausbildung zum Rafting Guide und besteht aus drei Module:
- Rafting Guide 1
- Rafting Guide 2
- Tripleader
Ab Saison 2007 müssen alle Raft-Konvois durch Guides mit Tripleader-Qualifikation geführt werden.
Das Tripleader-Modul kann durch Guides 1 und Guides 2 besucht werden (vgl. Allgemeine Richtlinien, Kapitel 5).

