Bungy

Bungy

Es werden folgende Qualifikationen für Mitarbeiter von Sprunganlagen unterschieden:

  • Level 1A: Pendelspezialist
  • Level 1B: Bungyspezialist
  • Level 2: Jump Master

Die Struktur der Ausbildung, die Zulassungsanforderungen sowie die Ausbildungsinhalte sind in den Ausbildungsrichtlinien enthalten.

Grundsätzlich bietet die SOA bei Bedarf einen nicht-obligatorischen Einführungskurs an und führt die Abschlussprüfungen zu den drei verschiedenen Qualifikationen durch. Die Ausbildung selbst erfolgt durch die Betriebe.

Prüfungen Pendelspezialist, Bungyspezialist, Jump Master

Datum: noch nicht festgelegt / Ende Saison (Oktober)
Ort: Tessin
Prüfungen:

  • Level 1A: Pendelspezialist
  • Level 1B: Bungyspezialist
  • Level 2: Jump Master

Mindestteilnehmerzahl: 4

Prüfungsexperten:
Anton Draganits
Fachgruppenleiter Bungy
anton@trekking.ch

Markus Weiss
Fachgruppenleiter Bungy
info@outdoor-trainer.ch

Preis:
SOA-Mitglieder: CHF 550.-
Nicht-Mitglieder: CHF 650.-

Anmeldeschluss: 

Prüfungsinhalte

Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Der praktische Teil findet auf dem Verzasca Staudamm statt.

  • Normalbetrieb/tägliche Praxis
  • Notfallplanung/Sicherheitskonzept/Rettung
  • Kenntnisse Betriebshandbuch (der eigenen Sprunganlage)
  • Basis-Seiltechniken (Knoten/Flaschenzüge etc.)
  • Beurteilung von Bungyseilen/Konstruktionsprinzip
  • Kontrolle/Wartung/Lagerung/Materialkunde
  • Sprungdokumentationen
  • Administration
  • Psychologie (Mitarbeiterführung/Stress/Angst, Umgang mit Kunden)
  • Physik (Begriffe/Berechnungen im Zusammenhang mit Bungy Jumping)
  • FAQ
  • Geschichte Bungy Jumping
  • Beherrschung der Sprungarten
  • Gesundheit/Medizin
  • Führungsqualität/Persönlichkeit (Kurzreferat/Vortrag)

Voraussetzungen

Kurse/Prüfungen gelten erst nach Einreichen sämtlicher Unterlagen als bestanden, entsprechend werden auch erst dann die Zertifikate ausgestellt. Ein Nachreichen von Ausweisen (z.B. BLS/AED, Erste Hilfe, Logbooks) ist bis zu 3 Monate nach Kurs-/Prüfungsabschluss möglich - danach verfallen die Ansprüche auf Zertifizierung der Ausbildungen/Prüfungen/Kurse. Dasselbe gilt für eventuelle Nachprüfungen, welche auch innerhalb von 3 Monaten ab Prüfungsdatum stattfinden müssen. Für eine spätere Zertifizierung müssen die Ausbildungen/Prüfungen/Kurse komplett wiederholt werden.. Diese Regelung gilt ab dem Kursjahr 2024.