Aktuelles zu COVID-19

Corona COVID-19

News und Empfehlungen

Auf dieser Seite informieren wir laufend über Neuigkeiten des Outdoorbereiches im Zusammenhang mit dem Coronavirus.


Corona-Massnahmen ab 31.05.2021

Die folgenden vier Punkte sind zu beachten:

  • keinerlei Einschränkungen hinsichtlich Teilnehmerzahlen oder Masken für Kinder und Jugendliche mit Jahrgang 2001 oder jünger.

Für alle anderen gilt:

  • Veranstaltungen dürfen höchstens 50 Teilnehmer haben (inklusive Guides)
  • Maskenpflicht in allen Innenräumen und Fahrzeugen.
  • Im Freien muss eine Gesichtsmaske getragen oder der erforderliche Abstand eingehalten werden; auf das Tragen einer Gesichtsmaske und die Einhaltung des Abstands kann nur verzichtet werden, wenn die Kontaktdaten erhoben werden. (Art. 6e)

Update April 2021

Aktuell sind im Freien für Personen über 20 Jahre nur Veranstaltungen mit max. 15 Personen und ohne Körperkontakt (also z.B. kein Paragliding) erlaubt. Ausserdem muss bei einem Abstand von weniger als 1.5m eine Maske getragen werden. Für Teilnehmer unter 20 Jahren gelten diese Einschränkungen nicht.

Dies stellt für die meisten Aktivitäten kein Problem dar. Bei den Seilparks müssen diese Massnahmen bei der Besetzung ihrer Plattformen berücksichtigt werden: Hier gibt es die Möglichkeit von organisatorischen Anpassungen (max. 1 Person/Plattform) oder eben das Tragen von Masken.

Das grösste Problem besteht beim Rafting: Hier ist es am schwierigsten, die 1.5m Abstand einzuhalten und so muss aktuell zwingend eine Maske getragen werden. Die SOA-Fachgruppe Rafting ist sich einig, dass dies vor allem für anspruchsvollere Flussabschnitte aus Sicherheitsgründen heikel ist. Welche Maske auf dem Fluss am besten geeignet sein könnte, wird in einem Maskentest auf dem Fluss ermittelt. Unsere Erkenntnisse werden wir hier teilen.

Update 22. Dezember 2020

Eine neue Woche – und somit mit neue Massnahmen…

Für die OUTDOOR Aktivitäten hat sich meiner Interpretation nach mit den neuen Massnahmen wenig geändert – wohl aber für Indoor Sport- und Freizeitanlagen:

  • NEU: Indoor Anlagen (z.B Kletterhallen) müssen ab 22. Dez geschlossen bleiben.
  • WIE GEHABT:
  • Outdoor Sportanlagen können geöffnet bleiben (z.B. Hochseilgärten, Schlittelbahnen).
  • Aktivitäten mit "Veranstaltungscharakter" (z.B. Fondueplausch im Wald) sind verboten.
  • Aktivitäten sportlicher Art ohne Körperkontakt (z.B. Schneeschuhwanderungen, Huskytouren, Eisklettern etc.) sind in öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben sowie im Freien zulässig, bei Erwachsenen mit max. 5 Personen (= 1 Guide + 4 Teilnehmende). Dabei dürfen auch mehrere Teams unterwegs sein; diese dürfen sich jedoch nicht mischen (auch nicht zu Beginn der Aktivität oder in der Garderobe) und es muss zwischen den einzelnen Gruppen immer ein ausreichend grosser Abstand bleiben.

Es gilt ausserdem weiterhin zu beachten:

  • Viele Kantone haben zusätzliche, striktere Regelungen. Diese müsstet Ihr bitte selber abklären. Wir können, falls nötig, Interpretationshilfe leisten, aber wir können diese aktuell nicht selber alle abklären.
  • Ausserdem: Diese aktuellen Regeln gelten aktuell. Es ist sehr gut möglich, dass am Freitag wieder neue Massnahmen verkündet werden… das werden wir dann überprüfen.

Ich hoffe, dies hilft dem einen oder anderen.

Und da ich vor Weihnachten keine weiteren Änderungen erwarte, möchte ich Euch an dieser Stelle wunderschöne Festtage, viel Geduld und Gelassenheit, gute Gesundheit und einen guten Start in ein hoffentlich besseres Jahr wünschen!

Update 15. Dezember 2020

Verschiedene Anfrage bzgl. der aktuell gültigen nationalen Corona Massnahmen haben uns erreicht. Nach Abklärung mit BAG und BASPO gelten die folgenden Regelungen:

  • Outdoor Sportanlagen können geöffnet bleiben (z.B. Hochseilgärten, Schlittelbahnen).
  • Indoor Anlagen (z.B Kletterhallen) unterliegen den speziellen Öffnungszeiten (u.a. Schliessung um 19.00 Uhr).
  • Aktivitäten mit "Veranstaltungscharakter" (z.B. Fondueplausch im Wald) sind verboten.
  • Aktivitäten sportlicher Art ohne Körperkontakt (z.B. Schneeschuhwanderungen, Huskytouren, Eisklettern etc.) sind in öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben sowie im Freien zulässig, bei Erwachsenen mit max. 5 Personen (= 1 Guide + 4 Teilnehmende). Dabei dürfen auch mehrere Teams unterwegs sein; diese dürfen sich jedoch nicht mischen (auch nicht zu Beginn der Aktivität oder in der Garderobe) und es muss zwischen den einzelnen Gruppen immer ein ausreichend grosser Abstand bleiben. 

Leider gilt ausserdem zu beachten:

  • Viele Kantone haben zusätzliche, striktere Regelungen. Diese müsstet Ihr bitte selber abklären. Wir können, falls nötig, Interpretationshilfe leisten, aber wir können diese aktuell nicht selber alle abklären.
  • Ausserdem: Diese aktuellen Regeln gelten aktuell. Es ist sehr gut möglich, dass am Freitag wieder neue Massnahmen verkündet werden… das werden wir dann überprüfen.

Update 23. März 2020

Da uns die aktuelle Situation alle vor grosse Herausforderungen stellt, haben wir folgende Neuigkeiten und Empfehlungen zusammengetragen.
 

Aktuelle Regeln des Bundes

Die aktuellsten Regeln des Bundes sind auf der Seite des BAG zu finden. (Stand: 18.03.2020). Wichtig für uns sind hierbei insbesondere:

  • Verbot von Präsenzunterricht an allen Bildungseinrichtungen bis am 19. April 2020.
  • Verbot von öffentlichen und privaten Veranstaltungen. Dazu gehören auch Sportveranstaltungen und Vereinsaktivitäten. 
  • Grundsätzlich bitten wir Euch, an diese Massnahmen zu halten. Alles andere wäre kontraproduktiv - sowohl für die weitere Corona-Entwicklung als auch für das Image der Branche!
  • In diesem Sinne bitten wir weiterhin darum, bei Überlegungen rund um die Durchführung oder Nichtdurchführung von Aktivitäten nicht nur allfällige Regeln, sondern auch den gesunden Menschenverstand zu Rate zu ziehen! Unser aller oberste Priorität muss die Gesundung der Bevölkerung sein. 

Achtung - einzelne Kantone haben z.T. zusätzliche Regelungen, im Zweifelsfall bitte bei den jeweiligen Kantonen ebenfalls nachschauen oder nachfragen.  

 

Wie geht es weiter - SOA Kurse und Prüfungen

Es ist aktuell schwer abzusehen, wie sich die Lage in der Schweiz und in der gesamten Welt in den nächsten Monaten weiter entwickeln wird. Allgemeine Einschätzung scheint zu sein, dass der aktuelle Shutdown der Schweiz sowie vieler anderer Länder die Ausbreitung des Virus verlangsamen wird. Dies soll die Situation im Gesundheitswesen entschärfen und so Leben retten. Allerdings wird die “Welle” so aber auch verlängert. Viele Grafiken in den Medien sagen eine Normalisierung der Lage AB Mitte Sommer vorher… aber darauf kann man sich natürlich nicht verlassen… 

Schweiz Tourismus arbeitet kontinuierlich an einer Einschätzung der Lage für den Tourismus - die Ergebnisse ihrer Überlegungen und Berechnungen und Erhebungen könnten hier abgerufen werden: https://www.stnet.ch/de/coronavirus/ 
 

Die Lage zu den ausgeschriebenen SOA Kursen und Prüfungen stellt sich wie folgt dar:

  • Im April war bisher nur ein Seilparkkurs im Tessin angesetzt, dieser wurde bereits abgesagt, da der Seilpark nicht öffnen darf. 
  • Alle anderen Kurse sind ab Mai und bleiben aktuell ausgeschrieben und offen für Anmeldungen. Wir werden hierzu ab Ende April über den neusten Stand informieren (die aktuellen Massnahmen des Bundes laufen derzeit bis 19. April).
    Bezüglich Bezahlung haben wir uns auf folgendes geeinigt: Mitglieder müssen aktuell noch nicht im Voraus bezahlen. Nicht-Mitglieder müssen weiterhin wie bisher üblich im Voraus bezahlen, es wird aber falls nötig natürlich eine Rückerstattung erfolgen.
     

All unsere feststehenden im Überblick:

Kurstabelle SOA

 

Allgemeine Empfehlungen und weiteres Vorgehen

Wir haben uns zudem Gedanken zu diversen Bereichen gemacht und Empfehlungen diverser anderer Verbände und Institutionen gesammelt, welche wir hier gerne weitergeben: 

  • Entschädigung: Die aktuellen Massnahmen kommen praktisch einem Berufsverbot gleich. Die SOA plant diesbezüglich, sich bei der zuständigen Stelle des Bundes zu informieren, ob und inwiefern die Firmen der Outdoorbranche Anspruch auf Entschädigung haben und falls ja - in welcher Weise diese eingefordert werden kann. Diverse Infos sollten auch auf https://www.arbeit.swiss zu finden sein.
     
  • Anstellungen: 
    • Teil 1: Wir empfehlen, für alle Mitarbeiter sowie für Euch selber Kurzarbeit anzumelden! Die üblichen Regelungen für Kurzarbeit (z.B. nicht bei befristeten Verträgen, nicht für Firmeninhaber, nicht für Selbstständige etc.) werden aktuell überarbeitet und für die Auswirkungen der Corona Krise modifiziert! Ziemlich sicher aber gilt: Kurzarbeitsentschädigungen gibt es - wenn es denn hoffentlich welche gibt - frühestens ab Anmeldung (bzw. einem oder wenigen Wartetagen). Also: Nicht lange warten, unbedingt anmelden! Ein Nein kann uns immer noch ereilen, aber wer nicht anmeldet, kriegt ganz sicher nichts!    (Infos zur Kurzarbeit unter: https://www.arbeit.swiss/secoalv/de/home/menue/unternehmen/versicherungsleistungen/kurzarbeit.html )
       
    • Teil 2: Wir empfehlen zudem, aktuell keine neuen Anstellungen auszusprechen. Gespräche mit z.B. dem KIGA Graubünden haben ergeben, dass es v.a. für Saisoniers jetzt besser ist, in Absprache mit lokalen Arbeitsämtern Übergangslösungen zu suchen bzw. sich arbeitslos zu melden. Mitarbeiter, die ihr JETZT noch anstellt, könnten ggf. von der Kurzarbeit ausgeschlossen werden, da eine Anstellung aktuell ja wenig Sinn macht. EU-Bürger, die aktuell in der Schweiz wohnhaft und angemeldet sind (also z.B. Skilehrer, die dann ab Mai bei eine neue Bewilligung hätten erhalten sollen, aber aktuell noch mit der “Winter” L Bewilligung hier sind), sollten gemäss telefonischer Auskunft ein Anrecht auf Arbeitslosengeld haben. Auf keinen Fall jetzt aber ausländischen Personen für einen Job in der Schweiz anstellen, auch keine EU-Bürger, denn die hätten hier dann wohl kein Anrecht auf Unterstützung! 
       
    • Allgemein: Lasst eure Angestellten nicht hängen, aber erste Priorität muss das Überleben eurer Firma sein.
       
  • Investitionen wenn möglich verschieben: Wir empfehlen zudem, in dieser unsicheren Zeit keine unnötigen Investitionen und Ausgaben zu tätigen. Macht eine Liquiditätsplanung und schaut, welche Ausgaben ihr vielleicht vermeiden, reduzieren oder verschieben könnt. Ein Beispiel: überdenkt das aktuelle monatliche Budget Eurer Google Adwords Kampagnen - vielleicht wäre es besser, diese jetzt zu reduzieren, um dann ab Sommer mehr Geld einsetzen zu können?
     
  • Umsatz: Konzentriert euch zuerst auf Dinge, die jetzt Umsatz bescheren, insbesondere den Vorverkauf und Gutscheine. Oder zieht auch Rabatte für Buchungen in Betracht. Kontaktiert die treusten Kunden, und sucht das Gespräch.
     
  • Auch kulantere Stornierungsgebühren bzw. - bedingungen halten wir für sinnvoll. Diese sollten klar kommuniziert werden. Möglicherweise ist auch eine kurzfristige und temporäre Anpassung der AGBs dafür nötig.
     
  • Zeit nutzen: Nutzt die Zeit, die ihr nicht mit Aktivitäten füllen könnt - beispielsweise zur Aktualisierung deiner Inhalte, deiner Website oder andere Sachen, die bislang liegen geblieben sind. Bereite dich ausserdem gezielt auf die Zeit nach Corona vor.
     
  • Und zu guter letzt: Wenn Du derzeit nicht in deinem Business arbeiten kannst - kannst Du Deine Arbeitskraft vielleicht anders / solidarisch einsetzen? Kannst du andere Businessmodelle aufbauen? (Lieferung von Lebensmitteln an Ältere etc.)
     
  • Lasst uns auch untereinander solidarisch zeigen! Habt ihr noch zusätzliche Tipps, die wir an alle weitergeben könnten? Schickt uns diese doch gerne per Email. 
     

Wir wünschen allen gute Gesundheit und dass wir alle diese Krise so gut wie möglich meistern. Falls ihr weitere Anliegen oder Fragen habt, die wir nicht angesprochen habt, so zögert nicht, mich oder die Geschäftsstelle zu kontaktieren.

Bitte gebt Sorg zu euch und achtet auf eure Mitmenschen!

Katrin Blumberg
SOA Präsidentin

Update 8. Juni 2020

Neues Schutzkonzept zum Download

Die neue Version des Schutzkonzeptes ist angepasst auf die Änderungen der Covid-Verordnung und entspricht den neuen Vorgaben des BASPO für die Durchführung von Sportaktivitäten. Hier das Konzept als PDF-Datei in Deutsch und Französisch. SOA-Mitglieder haben das Dokument als Word-Datei erhalten, deren Inhalt sie auf ihren Betrieb anpassen können.

 

Dieses Schutzkonzept steht auch Nicht-Mitgliedern als Word-Dokument zur Verfügung. Die Datei kann für den eigenen Betrieb individuell angepasst werden. Bestellen Sie unter mail@swissoutdoorassociation.ch

Update 28. Mai 2020

Saisonstart per 11. Mai 2020 und grosse Öffnung ab dem 06. Juni  2020

Nachdem BASPO und BAG unser Branchenschutzkonzept plausibilisiert haben, dürfen seit 11. Mai wieder folgende Aktivitäten angeboten und durchgeführt werden: Canyoning, Rafting, Kanu/Kajak/SUP, Seilparks, Seilaktivitäten, Bungy Jumping und Höhlentouren. Es gelten die Auflagen gemäss vom BASPO plausibilisierten Schutzkonzept, v. a. noch kleine Gruppengrössen (max 4 Gäste pro Guide / Boot). Per 6. Juni werden diese Einschränkungen weitestgehend gelockert - dann  sind auch wieder Touren für grössere Gruppen möglich. Wie freuen uns!

Auch nach dem 6. Juni muss jeder Betrieb ein betriebsinternes Schutzkonzept haben, abgestützt auf die Musterschutzkonzeptes von SECO und BAG oder ein Branchen-Grobkonzept. Die SOA hat ein solches Branchenkonzept erarbeitet. Auf Anfrage stellen wir allen Firmen, auch Nicht-Mitgliedern, kostenlos eine Arbeitsversion im Word-Format in DE, FR oder ENG zur Verfügung.
Bestellen via mail@swissoutdoorassociation.ch

Update 1. Mai 2020

Per 01.05.2020 hat das BASPO das Schutzkonzept der SOA plausibilisiert. Es ist somit gültig und kann bzw. muss von den Firmen als Grundlage für ein betriebsinternes Schutzkonzept verwendet werden.

Dieses Schutzkonzept steht auch Nicht-Mitgliedern als Word-Dokument zur Verfügung. Die Datei kann für den eigenen Betrieb individuell angepasst werden. Bestellen Sie unter mail@swissoutdoorassociation.ch

Update 26. März 2020

Corona - wie geht es weiter? 

In einem Webinar spricht Regiondo von drei Phasen der aktuellen Krise: 
1. Protect your business
2. Prepare for post-Corona times
3. Grow and leverage (local) demand

Aktuell befinden wir uns sicherlich in Phase 1 und unsere aktuellen Information betreffen im Moment auch v.a. diese Phase. Wie lange die Krise insgesamt und wie lange die einzelnen drei Phasen anhalten werden, lässt sich aktuell in keinster Weise verlässlich absehen. 

Aus meiner Sicht gilt: Hope for the best, and prepare for the worst - but also the best! Heisst konkret:

Hope for the best (= dass wir ab Mai wieder arbeiten und bis Juli zur Normalität zurückkehren können, und vielleicht sogar besonders viele Gäste haben, da die Schweizer nicht ins Ausland gehen für den Sommerurlaub), prepare for the worst (= dass die Sommersaison so gut wie nicht stattfindet), 
- but also the best (= wenn wir ab Mai/Juni wieder arbeiten können, müssen wir auch parat sein, v.a. unser Team parat haben, mehr dazu unten). 


Protect your business - was tun?

Wir haben bereits in unserem letzten Newsletter einige Ideen vorgestellt, was jetzt zu tun sein könnte, z.B. Investitionen verschieben, siehe auch weiter unten auf dieser Webseite. Grundsätzlich gilt: Ausgaben soweit wie möglich und sinnvoll reduzieren. Hier noch einige weitere und aktualisierte Überlegungen: 


Lohnkosten
Ein grosser Posten in unserem Geschäft sind die Löhne unserer Mitarbeiter. Dazu gibt es aktuell drei Hilfsmechanismen vom Bund:

> Kurzarbeit (für Angestellte mit fixem Pensum, neu/temporär auch für Arbeitgeberähnliche Angestellte)

  • auch für Angestellte in befristeten Arbeitsverhältnissen
  • auch für Personen, die in einem Lehrverhältnis stehen
  • auch für arbeitgeberähnliche Angestellte
  • Karenzfrist (Wartefrist) für Kurzarbeitsentschädigungen wird aufgehoben
  • Arbeitnehmer müssen nicht mehr zuerst ihre Überstunden abbauen
  • Bewilligungsdauer von 3 auf 6 Monate verlängert
  • bisher leider nicht für Angestellt auf Abruf bzw. im Stundenlohn ohne festes Pensum

Infos unter https://www.arbeit.swiss/secoalv/de/home/menue/unternehmen/versicherungsleistungen/kurzarbeit.html 


> Arbeitslosengeld (aktuell beste Lösung für Saisoniers und Mitarbeiter auf Abruf bzw. im Stundenlohn ohne festes Pensum)

  • wichtig: schnellstmöglich bei Gemeinde oder RAV melden
  • nur für Schweizer bzw. EU-Bürger mit derzeitigem Wohnsitz in der Schweiz
  • Infos bei den Gemeinden bzw. RAVs


> Erwerbsausfallentschädigungen (EO)

  • für Angestellte bei ärztlich verordneter Quarantäne und/oder Betreuung der eigenen Kinder aufgrund von Schul-/Kindergartenschliessungen
  • für Selbstständige bei ärztlich verordneter Quarantäne, Betreuung der eigenen Kinder aufgrund von Schul-/Kindergartenschliessungen, sowie bei Schliessung eines selbstständig geführten öffentlich zugänglichen Betriebes (gilt also für selbstständige Guides / Bergführer)
  • Infos und Anmeldung bei den Ausgleichskassen


Sozialversicherungsbeiträge und Steuern
Hierfür empfehlen wir, die Vorauszahlungen für die Sozialversicherungsbeiträge und Steuern ggf. anpassen zu lassen. Gemäss Bundesrat sind sogar z.T. Zahlungsaufschübe möglich, nähere Informationen haben wir bisher noch nicht, sind aber bestimmt auf den Webseiten des Bundes zu finden. 


Mieten
Mieten sind häufig ein weiterer grosser Posten. Dazu entsteht gerade eine Taskforce, die Vorschläge erarbeiten soll, wie Mietzahlungen ggf. unterstützt werden könnten. Unsere akutelle Empfehlung ist, Vermieter möglichst frühzeitig zu kontaktieren und ggf. nach gemeinsamen Lösungen (temporäre Mietreduktion, Mietaufschub) zu suchen. 


Soforthilfe mittels verbürgten COVID-Überbrückungskrediten
Bei Liquiditätsengpässen Soforthilfe mittels verbürgten COVID-Überbrückungskrediten:

  • Ab heute (26.03.2020) verfügbar 
  • Abwicklung über die Hausbank
  • Angeblich innerhalb von 30 Minuten
  • Beträge bis CHF 500.000 zinslos
  • Rückzahlung innerhalb von 5 (verlängerbar auf 7) Jahre
  • Betrag: bis zu 10% des Jahresumsatzes
  • Zunächst bis Ende Juli verfügbar
  • Drei Voraussetzungen: 
    • Gründung der Firma vor 01.03.2020
    • Firma aktuell nicht im Konkurs
    • Firma von der Corona Krise betroffen

Informationen und Antragsformular unter https://covid19.easygov.swiss/ 


Was tut die SOA? Aussicht auf die Zeit nach Corona

Wir bleiben dran! Wir wollen Euch auch weiterhin Informationen wie die oben zur Verfügung stellen.  

Gleichzeitig machen wir uns bereits auch Gedanken über die Zeit NACH der Krise. Wenn wir hoffen, dass die Sommersaison doch noch irgendwann und in irgendeiner Form zustande kommt, dann müssen wir für diese Zeit bereit sein - und als Firmen ein Team zusammen haben, um unsere Gäste bedienen zu können! Wir müssen also sicherstellen, dass unsere Mitarbeiter zwar jetzt versorgt sind (mit Kurzarbeit, Arbeitslosengeld etc.), uns aber im Sommer hoffentlich wieder zur Verfügung stehen können. Genau darum geht es in einem Brief, den wir ans SECO und an BR Guy Parmelin geschrieben haben, im dem wir um spezielle Berücksichtigung unserer Branche bitte. Diesen könnt Ihr hier herunterladen.