Bungy

Bungy

Es werden folgende Qualifikationen für Mitarbeiter von Sprunganlagen unterschieden:

  • Level 1A: Pendelspezialist
  • Level 1B: Bungyspezialist
  • Level 2: Jump Master

Die Struktur der Ausbildung, die Zulassungsanforderungen sowie die Ausbildungsinhalte sind in den Ausbildungsrichtlinien enthalten.

Grundsätzlich bietet die SOA bei Bedarf einen nicht-obligatorischen Einführungskurs an und führt die Abschlussprüfungen zu den drei verschiedenen Qualifikationen durch. Die Ausbildung selbst erfolgt durch die Betriebe.

Prüfungen Pendelspezialist, Bungyspezialist, Jump Master

Pendel specialist Prüfung
(Noch kein Datum festgelegt)

Bungy Specialist Prüfung

Datum: Ende Mai 2027, genaues Datum folgt
Ort: Staudamm Verzasca, Tessin

Jump Master Prüfung
(Noch kein Datum festgelegt)

Prüfungen:

  • Level 1A: Pendelspezialist
  • Level 1B: Bungyspezialist
  • Level 2: Jump Master

Mindestteilnehmerzahl: 4

Prüfungsexperten:
Anton Draganits, SOA-Fachgruppenleiter Bungy
anton@007bungy.ch
Riaan Meintjes, SOA-Fachgruppenmitglied Bungy
riaan.meintjes@outdoor.ch

Preis:
SOA-Mitglieder: CHF 550.-
Nicht-Mitglieder: CHF 650.-

Anmeldeschluss: 

Prüfungsinhalte

Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Der praktische Teil findet auf dem Verzasca Staudamm statt.

  • Normalbetrieb/tägliche Praxis
  • Notfallplanung/Sicherheitskonzept/Rettung
  • Kenntnisse Betriebshandbuch (der eigenen Sprunganlage)
  • Basis-Seiltechniken (Knoten/Flaschenzüge etc.)
  • Beurteilung von Bungyseilen/Konstruktionsprinzip
  • Kontrolle/Wartung/Lagerung/Materialkunde
  • Sprungdokumentationen
  • Administration
  • Psychologie (Mitarbeiterführung/Stress/Angst, Umgang mit Kunden)
  • Physik (Begriffe/Berechnungen im Zusammenhang mit Bungy Jumping)
  • FAQ
  • Geschichte Bungy Jumping
  • Beherrschung der Sprungarten
  • Gesundheit/Medizin
  • Führungsqualität/Persönlichkeit (Kurzreferat/Vortrag)

Voraussetzungen

Kurse/Prüfungen gelten erst nach Einreichen sämtlicher Unterlagen als bestanden, entsprechend werden auch erst dann die Zertifikate ausgestellt. Ein Nachreichen von Ausweisen (z.B. BLS/AED, Erste Hilfe, Logbooks) ist bis zu 3 Monate nach Kurs-/Prüfungsabschluss möglich - danach verfallen die Ansprüche auf Zertifizierung der Ausbildungen/Prüfungen/Kurse. Dasselbe gilt für eventuelle Nachprüfungen, welche auch innerhalb von 3 Monaten ab Prüfungsdatum stattfinden müssen. Für eine spätere Zertifizierung müssen die Ausbildungen/Prüfungen/Kurse komplett wiederholt werden.


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